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Urteil:
Betrügerische Einwahlen von Dialern müssen nicht bezahlt werden !
In zweiter Instanz hat das Kammergericht Berlin die Klage gegen die
Mutter eines 16-jährigen Kindes auf Zahlung der Telefonrechnung von
16.992 Mark (8688 Euro)durch Einwahlen eines 0190-Dialers zurückgewiesen.
Ohne Wissen hatte der Sohn einen Dialer auf seinem PC installiert.
Gesetzgebung:
Am 23.05.2003 hat der Bundesrat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur
Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern
eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.
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